Nach monatelangen Diskussionen ist die Bundesregierung endlich zu einer Einigung gekommen: Ab 2026 gilt in Österreich eine einheitliche Trinkgeldregelung. Sie soll einerseits klare, faire Verhältnisse schaffen und andererseits Gastronomiebetriebe vor hohen Nachzahlungsforderungen schützen. Denn bislang war die Rechtslage alles andere als eindeutig – und entwickelte sich für viele Betriebe zu einem regelrechten Schaudermärchen.
Kleines Dankeschön mit Folgen
Das Essen war hervorragend, der Service aufmerksam – der Gast bedankt sich mit einem Trinkgeld. Solange dieses nun bar und direkt an die Servicekraft geht, ist alles in Ordnung. Denn in Österreich ist Trinkgeld grundsätzlich steuerfrei und nicht sozialversicherungspflichtig. Doch mit dem Wandel im Zahlungsverhalten – insbesondere durch Kartenzahlungen – änderte sich das Bild. Wird das Trinkgeld über die Kasse mit der Karte bezahlt, wird es vom Betrieb verbucht. Und genau hier beginnt das Problem: Sobald das Trinkgeld in der Kasse erfasst wird und in irgendeiner Form vom Arbeitgeber wieder verteilt werden muss, handelt es sich nicht mehr um ein freiwilliges Geschenk, sondern um eine lohnähnliche Zahlung – und ist damit pflichtig für die Sozialversicherung. Diese bisher kaum bekannte Einstufung wurde vielen Betrieben zum Verhängnis.
Keine klaren Regeln
Klare Regeln fehlten bislang und niemand wusste so recht: Wie wird der Beitrag zur Sozialversicherung bemessen? Wer muss zahlen? Und wann? Viele Gastronomiebetriebe investierten enorm viel Zeit und Aufwand in die Dokumentation von Trinkgeldern, um im Falle einer Prüfung abgesichert zu sein und legten gezielt Rücklagen an, um Nachzahlungen stemmen zu können. Andere befassten sich mit dem Thema gar nicht, weil Trinkgeld nie offiziell geregelt war. Denn früher lief das Trinkgeld bar und anonym über den Tisch. Erst mit dem Einzug moderner Kassensysteme und Kartenzahlungen wurde sichtbar, was früher im Verborgenen blieb – und damit zum Fall für die Sozialversicherung. So flatterten bei vielen Betrieben völlig unerwartet Briefe der Sozialversicherung ins Haus – mit Nachforderungen in teils fünfstelliger Höhe, oft rückwirkend über mehrere Jahre.
Ein Fass ohne Boden für Betriebe – und Frust bei Mitarbeitenden
Ein unerwarteter Mehraufwand von mehreren Tausend Euro kann für einen Gastronom schnell zum Problem werden – insbesondere in wirtschaftlich schwierigen Zeiten, in denen die Kosten ohnehin steigen und die Margen sinken. Kein Wunder also, dass der Ruf nach klaren und fairen Regeln immer lauter wurde – und eine hitzige Debatte entfachte. Auch die Mitarbeitenden meldeten sich zu Wort: Servicekräfte, Köche und Küchenhilfen fragten sich zurecht, warum sie plötzlich Abgaben auf ein freiwilliges Trinkgeld zahlen sollten, das ihnen Gäste als Dank geben – nur weil es über die Kasse, per Karte oder allgemein im Betrieb erfasst wurde.
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Was sich jetzt ändert
Ab 2026 wird’s einfacher: Dann gelten fixe monatliche Pauschalbeträge für die Sozialversicherung auf Trinkgeld – unabhängig davon, wie viel tatsächlich eingenommen wurde. Das heißt für dich als Arbeitgeber:
- keine komplizierten Berechnungen mehr
- keine rückwirkenden Prüfungen
- keine bösen Überraschungen
Die Pauschale wird automatisch in die Lohnverrechnung übernommen und macht Nachzahlungen überflüssig. Wer kein Trinkgeld sammelt oder nur sehr geringe Beträge hat, kann per „Opting out“ freiwillig auf die Pauschale verzichten. Auch das Troncsystem – also die Verteilung von Trinkgeld im Team – ist künftig rechtlich abgesichert. Kurz gesagt: Einheitliche Regelung, weniger Bürokratie, mehr Planungssicherheit.
Die monatlichen Pauschalsätze im Überblick
Mitarbeiter |
2026 |
2027 |
2028 |
ab 2029 |
Mit Inkasso (Servicemitarbeitender) |
65 € |
85 € |
100 € |
Indexierung |
Ohne Inkasso (z.B. Küchenhilfe) |
45 € |
45 € |
50 € |
Indexierung |
In der Praxis liegt das tatsächliche Trinkgeld meist deutlich über den festgelegten Pauschalen. Diese dienen ausschließlich als Grundlage für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge. Die Beträge gelten monatlich pro Person und stellen eine bindende Obergrenze dar – selbst wenn eine Servicekraft mehr Trinkgeld erhält, fallen keine zusätzlichen Abgaben an.
Und was ist mit Bargeld-Trinkgeld?
Trinkgeld, das Gäste direkt in bar übergeben, bleibt auch künftig abgabenfrei – solange es nicht dokumentiert oder über ein System verarbeitet wird. Wird es allerdings über die Kasse verbucht oder im Tronc verteilt, fällt die Pauschale an.
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Mit der richtigen Vorbereitung profitierst du von mehr Planungssicherheit und weniger Risiko. Unsere kompakte Checkliste hilft dir dabei, dich optimal vorzubereiten und alles im Blick zu behalten.
Unsere 5 Empfehlungen für dich:
- Mitarbeitende zuordnen
Lege klar fest, wer mit Inkasso arbeitet (z. B. Servicekräfte) und wer ohne (z. B. Küche, Reinigung). Davon hängt die Höhe der Pauschale ab – und diese Unterscheidung muss auch dokumentiert werden.
- Troncsystem regeln:
Wenn Trinkgelder im Team gesammelt und verteilt werden (z. B. bei Kartenzahlung), braucht es ein nachvollziehbares System. Halte die Regeln schriftlich fest – das schützt dich und dein Team bei Fragen oder Prüfungen.
- Pauschale prüfen:
Liegt das tatsächliche Trinkgeld dauerhaft unter der Pauschale, kann ein Opting out sinnvoll sein. So vermeidest du unnötige Kosten und bleibst flexibel.
- Altlasten klären:
Bei laufenden Verfahren zur Nachzahlung: Die neue Amnestieregelung nutzen und offene Fragen oder Forderungen sauber abschließen.
- Team informieren:
Erkläre deinen Mitarbeitenden, was sich ändert, wer wie betroffen ist und warum die Pauschale eingeführt wird. So vermeidest du Missverständnisse – und alle ziehen an einem Strang.
Fazit:
Mit der neuen Pauschalregelung ab 2026 schafft die Bundesregierung endlich Klarheit im Umgang mit Trinkgeld – besonders bei Kartenzahlungen und zentraler Verteilung im Betrieb. Für Betriebe entsteht damit erstmals eine einheitliche, planbare Grundlage. Und genau das ist entscheidend: Wer seine Zahlen im Blick hat, kann vorausschauend handeln und sicher entscheiden